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Hund unter Decke

Häufig gestellte Fragen

Wir sind für Dich da!

Was bedeutet Erstattungssatz?

Gibt es Wartezeiten?

Gibt es
Altersbeschränkungen?

Wie bekomme ich meine Rechnung erstattet?

Am einfachsten und schnellsten reichst Du Deine Rechnungen über die BarmeniaApp ein. Alternativ kannst Du auch direkt mit deinem Tierarzt abrechnen.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit. Bei Unfällen entfallen alle Wartezeiten. Es gibt besondere Wartezeiten für bestimmte Operationen, diese betragen zwischen 6 und 18 Monaten. Dadurch hast Du auch eine Absicherung von Operationen wie z. B. Ellbogengelenksdysplasie (ED), Hüftgelenksdysplasie (HD), Ektropium (jeweils einmalig). Die besonderen Wartezeiten entnimmst Du bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Können wir individuelle Vereinbarungen treffen, wenn die Voraussetzungen für einen Abschluss nicht erfüllt sind?

Nein, sofern die Gesundheitsprüfung nicht bestanden wird, kann das Tier leider nicht im gewünschten Tarif versichert werden. Aber vielleicht kommt ein anderer Tarif in Frage? Sprich uns an!

Mir ist das Geburtsdatum meines Tieres nicht bekannt. Welches Datum gebe ich an?

Worin unterscheiden sich die "ambulanten Behandlungskosten" von den "Vorsorgeleistungen"?

Unter ambulante Behandlungskosten sind Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu verstehen, die nicht unter den Operationsbegriff fallen oder im Rahmen einer Operation angefallen sind (z. B. Kosten für die konservative Behandlung eines Rückleidens des versicherten Tieres). Vorsorgeleistungen (kurz „Vorsorge“) sind zielgerichtete Gesundheitsleistungen für das versicherte Tier, ohne dass eine medizinische Indikation vorliegt (z. B. vorsorgliche Wurmkur oder Kosten für eine Impfung).

Ist ein trächtiges Tier versicherbar und besteht Versicherungsschutz in Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt?

Sind angeborene Krankheiten mitversichert, die bei Antragsstellung noch nicht aufgetreten sind bzw. bekannt waren?

Ausgeschlossen sind alle Krankheiten, die bei Antragsstellung bekannt waren. Für bei Antragsstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetische bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen besteht im Rahmen des versicherten Umfangs grundsätzlich Versicherungsschutz. Bitte beachte diesbezüglich jedoch auch die Regelungen zu den Wartezeiten!

Falls Du nicht genau weißt, wie alt Dein Tier ist – zum Beispiel, weil es aus dem Tierschutz kommt – gib beim Vertragsabschluss einfach das Datum an, welches der Tierarzt geschätzt hat. In der Regel findet sich das Datum auf dem Impfpass des Tieres.

Ein trächtiges Tier ist versicherbar, da es sich hierbei um keine Krankheit handelt. Der Versicherungsschutz für Behandlungen (auch veterinärmedizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchungen) und/oder Operationen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt in der Tier-Krankenversicherung 30 Tage nach Vertragsbeginn. Dieser Versicherungsschutz ist für jedes versicherte Tier begrenzt auf einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.

Um Beiträge zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, den Erstattungssatz auf 90 oder 80 % zu reduzieren. Wenn Sie Vorsorgeleistungen (z. B. Impfungen, Wurmkur) abgesichert haben, so werden diese ohne Abzug des Eigenanteils bis zur Jahreshöchstentschädigung erstattet.

Ja, dein Tier darf bei Antragstellung maximal 10. Jahre und mindestens 8. Wochen alt sein. Ist Deine Fellnase einmal versichert, genießen sie einen lebenslangen Versicherungsschutz

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